Eine Schallschutzwand an einer Bahnstrecke. | © DB AG / Faruk Hosseini

Erholung für die Ohren

Um für mehr Ruhe an Bahnstrecken für Anwohnende zu sorgen, haben wir bis Ende 2020 den Schienenverkehrslärm bereits halbiert. Bis 2030 wollen wir insgesamt über 800.000 Anwohnende an unseren Strecken von Schienenverkehrslärm entlasten. Das ist die Hälfte der betroffenen Anwohner:innen, die derzeit an lärmbelasteten Strecken wohnen. Und bis 2050 werden wir alle betroffenen Anwohner:innen von Lärm entlastet haben – mehr als 1,6 Millionen Menschen.

Dafür errichten wir zum Beispiel Lärmschutzwände, wenn wir Strecken neu- oder ausbauen. Aber auch auf bestehenden Strecken werden Lärmschutzwände im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen installiert. Sie absorbieren und schirmen den Schall vorbeifahrender Züge ab. Dazu zählen auch niedrige Lärmschutzwände oder solche aus Gabionen, also mit Steinen gefüllte Gitterkörbe. 

Mithilfe des Lärmsanierungsprogramms des Bundes haben wir bis Ende 2023 bereits rund 2.255 Kilometer unseres Streckennetzes lärmsaniert, etwa durch neue Lärmschutzwände und den Einbau von Schallschutzfenstern. So konnten im Jahr 2023 rund 20.800 zusätzliche Anwohner:innen durch das Programm von Schienenverkehrslärm entlastet werden. 

Wir wissen, dass Lärmschutzwände immer auch einen Eingriff für Landschaft und Umgebung bedeuten. Deshalb ist uns als Deutscher Bahn ein wirkungsvolles Zusammenspiel zwischen der Lärmreduzierung für die Anwohner:innen auf der einen und der Verträglichkeit mit städtebaulichen Gegebenheiten auf der anderen Seite wichtig.

Gestaltung von Lärmschutzwänden

Seit 2019 können auf Basis der Förderrichtlinie Lärmsanierung, erstmals in bestimmten Fällen auch aufwendiger konzipierte und gestaltete Lärmschutzwände gefördert werden – etwa in touristisch relevanten Gebieten. So kann den jeweiligen Anforderungen an das Erscheinungsbild vor Ort Rechnung getragen und die Akzeptanz von Bauprojekten gesteigert werden.

Auch im Bereich der Lärmvorsorge errichten wir künftig moderne und optisch ansprechende Lärmschutzwände, zum Beispiel im Zuge der Schienenanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung. An den sieben neuen Haltestellen zwischen Lübeck und Fehmarn können transparente Baustoffe eingesetzt werden – oder mit aufgedruckten kommunalen Wappen gestaltete Wände. Erste Beispiele wurden gemeinsam mit dem Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein (NAH.SH) in Oldenburg (Holstein) vorgestellt. Anwohnende können online über die Gestaltung der künftigen Lärmschutzwände im Stadtgebiet Lübeck abstimmen.

Entlang von Bahnbaustellen kommen auch mobile Lärmschutzwände zum Einsatz. Damit zum Beispiel Vögel ungestört brüten und Anwohnende ruhig schlafen können.